Fahrerlaubnis AM
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder
Dreirädrige Kleinkrafträder
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg mit 16 Jahren absolviert werden.
Fahrerlaubnis A1
Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg ab 16 Jahren absolviert werden.
Fahrerlaubnis A2
Krafträder
Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg ab 18 Jahren absolviert werden oder nach Vorbesitz A1 (mindestens 23 Monate ab praktischer Püfung A1 oder 16. Geburtstag)
Fahrerlaubnis A-Unbeschrenk
Krafträder
Die Fahrerlaubnisklasse kann als Direkteinstieg ab 24 Jahren absolviert werden oder nach Vorbesitz A1 / A2 ( bei A1 "verkürzte Ausbildung" mit Theorie und Praxis, bei A2 "Aufstiegsprüfung" mindestens 23 Monate ab praktischer Püfung A2)
Fahrerlaubnis B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
Anhänger innerhalb der Klasse B:
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (ab 01.04.2021)
Das Mindestalter lieg normal bei 18 Jahren - wird jedoch oft als begleitendes Fahren ab 17 Jahren absolviert
Fahrerlaubnis BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg; somit würde man rechnerisch in der Kombination bis maximal 7.000 kg zgM fahren dürfen.
Mindestalter: 18 oder 17 (begleitendes Fahren)
Fahrerlaubnis L
Zugmaschinen
Faherlaubnis T
Zugmaschinen
Fahrerlaubnis C1 oder C1E
C1: Kraftfahrzeuge - "7,5 Tonner"(außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
C1E:Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination
C1E: Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination
Fahrerlaubnis C oder CE
C: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D)
CE: Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination
Fahrerlaubnis D1 oder D1E
D1: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
D1E: Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger
Fahrerlaubnis D oder DE
D: Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
DE: Zugfahrzeug der Klasse D in Kombination mit Anhänger